Ein Ausweg bietet sich dennoch: Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 1999 ist es auch Privatpersonen möglich Insolvenz anzumelden und in die so genannte Privatinsolvenz zu gehen. Um diesen Schritt zu vollziehen, ist ein Gang zum Gericht unvermeidlich. Da die anfallenden Verfahrenskosten bis zum Ende der Privatinsolvenz-Phase gestundet werden, ist dieser Weg auch für völlig mittellose Schuldner offen. Der Ablauf der Privatinsolvenz ist einfach und bietet Schuldnern eine realistische Chance nach Ablauf des Verfahrens wieder ein normales Leben führen zu können: Während der Wohlverhaltensphase von sechs Jahren sind Schuldner verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen und ihren Lohn, bis auf einen unpfändbaren Anteil, zur Schuldentilgung zu nutzen. Wer dies tut, dem werden nach Ablauf der sechs Jahre per Gesetz seine Restschulden erlassen.
Wie anhand der zunehmenden Anzahl an Verfahren abzulesen ist, ist die Privatinsolvenz der letzte Rettungsanker für viele hoffnungsvolle Schuldenfälle, welche anderenfalls bis zum Rest ihres Lebens in finanzieller Abhängigkeit leben würden. Ließen sich im ersten Jahr (1999) nach der gesetzlichen Neuregelung nur ca. 3000 Privatinsolvenz-Verfahren verzeichnen, so beantragten alleine im ersten Halbjahr 2005 bereits rund 36.000 Personen Privatinsolvenz.
